Berichte

2G plus - Ergänzungen Sport

Liebe VTBer,

hier noch ein paar Ergänzungen für den Sportbetrieb.

Das Land Niedersachsen hat eine neue Corona-Verordnung am 01.12.2021 veröffentlicht und dem § 8b, der Regelungen zur Nutzung von Sportanlagen betrifft, den Absatz 7 neu hinzugefügt. Demnach gilt ab sofort für alle Übungsleiter*innen und Trainer*innen in geschlossenen Räumen und unter freiem Himmel die 3-G-Regel nach § 28 IfSG.

Grundsätzlich ist die Sportausübung auf und in städtischen Sportanlagen ist unter folgenden Voraussetzungen zulässig: Die sportliche Betätigung sowohl mit Kontakt und als auch kontaktlos und in Gruppen ist für alle Altersgruppen unter Einhaltung eines Hygienekonzeptes zulässig.

Für die Nutzung von Sportanlagen in geschlossenen Räumen gilt:

  • Zutritt nur noch für geimpfte oder genesene Personen plus negativem Testnachweis (2G+)
  • Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sind von dieser Regelung ausgenomme

Für den Sport in Sportvereinen kann für den negativen Testnachweis ein Selbsttest vor einer beauftragen Person des Vereins durchgeführt werden. Diese Person wiederum muss dann mit einem Schreiben bestätigen, dass die getestete Person negativ ist und somit die Halle betreten darf. Darüber hinaus sollte/muss die beauftrage Person auch die Impfnachweise kontrollieren.

Der Vorstand

 

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